Die carsharing24/7 Versicherung
Umfassender Schutz von Mieter und Vermieter durch die Niederösterreichische Versicherung
Mit dem speziellen Vollkaskoschutz, Insassenunfallversicherung, Pannenservice und KFZ Rechtschutz sind unsere Carsharer jetzt rundum sicher unterwegs. Die Versicherung wird direkt im Profil der jeweiligen AutobesitzerInnen bestellt und bezahlt.
Versicherungsprodukt KFZ-Haftpflicht und –Kasko für den Mieter
Haftpflichtversicherung
Pauschalversicherungssumme für Personen und Sachschäden: € 8,000.000,00
Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB 2012) der Niederösterreichischen Versicherung, KH916.
Kaskoversicherung - in drei Varianten
Selbstbehalt
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Schadenereignisse |
Variante 1 |
Variante 2 |
Variante 3 |
Beschädigung durch Unfall |
€ 1.000,00
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€ 500,00
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€ 250,00
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Mut- und böswillige Beschädigung (durch betriebsfremde Personen) |
€ 1.000,00
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€ 500,00
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€ 250,00
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Glasbruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadenursache (Windschutz-, Front-, Seiten- und Heck-scheiben) kein SB bei Anwendung der Reparatur-Methode |
€ 1.000,00
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€ 500,00
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€ 250,00
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Naturgewalten (Blitz, Hagel, Felssturz, Lawinen, Erdrutsch, Sturm, Schneedruck, Hochwasser und Überschwemmungen) |
€ 1.000,00
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€ 500,00
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€ 250,00
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Feuer (Brand, Explosion)* |
€ 1.000,00
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€ 500,00
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€ 250,00
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Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch betriebsfremder Personen* |
€ 1.000,00
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€ 500,00
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€ 250,00
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Berührung mit Haarwild* (auf Straßen mit öffentlichem Verkehr) |
€ 1.000,00
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€ 500,00
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€ 250,00
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PRÄMIE PRO TAG |
€ 6,50
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€ 8,50
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€ 10,50
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* derartige Schadenfälle sind unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung (AKBB 2010) der Niederösterreichischen Versicherung, KK472.
Alles Wichtige für den Mieter!
Bei Abschluss eines Haftpflicht/Kasko Paketes über diese Plattform ist auch ein umfangreicher Versicherungsschutz kostenlos inkludiert!
Insassenunfallversicherung
Versicherungssumme für den Todesfall: € 10.000,00
Versicherungssumme für den Fall dauernder Invalidität: € 100.000,00
Für jeden einzelnen zugelassenen Sitzplatz des Kraftfahrzeuges ist diese Summe versichert. Befinden sich zum Unfallzeitpunkt mehr Personen im Fahrzeug als Plätze zugelassen sind, so wird die Entschädigung für die einzelnen Personen entsprechend gekürzt, und zwar unabhängig davon, wie viele Insassen bei dem Unfall verletzt oder getötet worden sind.
Bleibt als Unfallfolge eine dauernde Invalidität gemäß Artikel 9 der AFIUB 2012 von 51% oder mehr, so bezahlen wir die vereinbarte Einmalleistung. Für Invaliditätsgrade unter 51% gibt es keine Versicherungsleistung.
Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeuginsassenunfall-Versicherung (AFIUB 2012) der Niederösterreichischen Versicherung, KU500.
KFZ Soforthilfe
24-Stunden Schadens-Hotline
Pannen und Unfallhilfe bis maximal € 220,00
Bergen des Fahrzeuges bis maximal € 1.100,00
Weiterfahrt oder Rückfahrt nach Fahrzeugausfall: Kosten im Inland bis maximal € 370,00, bei einem Schadenort
im Ausland bis maximal € 2.200,00 (Taxikosten bis maximal € 51,00)
Mietwagen nach Fahrzeugausfall für die Dauer des Mietverhältnisses, max. jedoch bis 5 Tage, bis € 75,00 pro Tag
Ersatzfahrer nach Fahrerausfall
Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Soforthilfe 2012, AB003.
KFZ Rechtsschutz
- Kosten für Rechtsvertretung, Gericht, Zeugen und Sachverständige, die Ihnen entstehen, wenn Sie den Rechtsweg bestreiten müssen, um im Zuge eines Verkehrsunfalls Recht zu bekommen.
- Kosten für Rechtsvertretung, Gericht, Zeugen und Sachverständige, die Ihnen entstehen, wenn gegen Sie ein Strafverfahren geführt wird.
Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die KFZ Rechtschutzversicherung der Niederösterreichischen Versicherung, RV830.
Versicherungsschutz
- Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt der nachweislichen Prämieneinzahlung.
- Gratis Versicherungsschutz besteht nur, wenn eines der drei Pakete abgeschlossen wurde.
- Die Versicherung kann nur in Ausnahmefällen und bei berechtigten Gründen (z.B. Krankheit) spätestens am Tag vor Fahrtantritt storniert werden. Wenden Sie sich bitte dazu an den Support unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Aufgaben/Auflagen für den Mieter
(A) Voraussetzungen, die der Mieter erfüllen muss
- ständiger Wohnsitz in der Republik Österreich
- seit mind. 2 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis
- gültige Fahrerlaubnis bei Mietantritt
- das 23. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht das 65. Lebensjahr
- keine ärztlich festgestellten Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit
(B) Auflagen, die der Mieter zu erfüllen hat
- keine gewerbliche Nutzung
- Dritten darf das Fahrzeug nur überlassen werden, wenn der Mieter anwesend ist und die dritte Person die gleichen Voraussetzungen erfüllt wie der Mieter.
- Übergabeprotokoll muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein
- Personenbezogene Daten müssen korrekt und vollständig im Onlineprofil eingetragen sein.
(C) Verpflichtungen im Schadenfall
- Haftpflicht/Kasko:
- Der europäische Unfallbericht muss aufgenommen werden (bei Kollision mit einem anderen Fahrzeug).
- Schadenmeldung der Niederösterreichischen Versicherung muss vollständig ausgefüllt werden.
- Zahlungsbestätigung, wenn mittels Zahlschein oder Telebanking bezahlt wurde, ist erforderlich.
- Soforthilfe:
Bei Beanspruchung der Leistungen ist die Telefonnummer 0810/810 10 81 anzurufen. - Insassenunfall/Rechtschutz:
Der Mieter meldet den Schaden direkt an die Niederösterreichische Versicherung mittels Schadenformular an folgende E-Mail Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die entsprechenden Schadenformulare sind auf der Plattform carsharing24/7 sowie auf der Homepage der Niederösterreichischen Versicherung unter http://www.noevers.at zu beziehen.
Alles Wichtige für den Vermieter!
Bei Abschluss eines Haftpflicht/Kasko Paketes über diese Plattform ist auch ein umfangreicher Versicherungsschutz kostenlos inkludiert!
KFZ Soforthilfe
24-Stunden Schadens-Hotline
Pannen und Unfallhilfe bis maximal € 220,00
Bergen des Fahrzeuges bis maximal € 1.100,00
Mietwagen nach Fahrzeugausfall während des Mietverhältnisses, max. jedoch bis 5 Tage, bis € 75,00 pro Tag
Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Soforthilfe 2012, AB003.
KFZ Rechtsschutz
- Kosten für Rechtsvertretung, Gericht, Zeugen und Sachverständige, die Ihnen entstehen, wenn Sie den Rechtsweg bestreiten müssen, um im Zuge eines Mietverhältnisses über die Plattform carsharing24/7 gegenüber einem Mieter zu Ihrem Recht zu kommen.
- Kosten für Rechtsvertretung, Gericht, Zeugen und Sachverständige, die Ihnen entstehen, wenn Sie den Rechtsweg bestreiten müssen, um im Zuge eines Mietverhältnisses über die Plattform carsharing24/7 gegenüber einem Mieter Unrecht von Ihnen abzuwenden.
- Kosten für Rechtsvertretung, Gericht, Zeugen und Sachverständige, die Ihnen im Zuge eines Mietverhältnisses über die Plattform carsharing24/7 zur Geltendmachung Ihres Fahrzeugschadens gegenüber Dritten entstehen.
Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die KFZ Rechtschutzversicherung der Niederösterreichischen Versicherung, RV830.
Versicherungsschutz
- Die Einzahlung der Versicherungsprämie ist zu kontrollieren, ansonsten besteht im Falle der Nichteinzahlung kein Versicherungsschutz.
- Gratis Versicherungsschutz besteht nur, wenn vom Mieter eines der drei Pakete abgeschlossen wurde.
Aufgaben/Auflagen für den Vermieter
(A) Voraussetzungen, die der Vermieter erfüllen muss
- Das Fahrzeug muss in Österreich behördlich zugelassen sein.
- Der Neupreis bei fabriksneuen Wägen bzw. der Zeitwert bei Gebrauchtwägen darf nicht höher als € 20.000,- inkl. Sonderausstattung sein.
- Die Motorleistung darf 125 KW nicht übersteigen.
- Bei dem Fahrzeug darf es sich um keinen Oldtimer oder Reisemobil handeln.
(B) Auflagen, die der Vermieter zu erfüllen hat
- Das Auto muss in einem verkehrssicheren und funktionstüchtigen Zustand übergeben werden.
- Die gültige Fahrerlaubnis des Mieters ist zu kontrollieren.
- Bestehende Mängel sind jeweils zu Beginn und am Ende der Vermietung im Übergabeprotokoll zu vermerken und von beiden Seiten zu unterschreiben.
- Das Übergabeprotokoll ist mindestens 1 Jahr aufzubewahren.
(C) Verpflichtungen im Schadenfall
- Haftpflicht/Kasko:
- Schadenmeldung
- europäischer Unfallbericht vom Mieter ausgefüllt
- Ausdruck der Versicherungsbestätigung
- Übergabeprotokoll und Übernahmeprotokoll
- Zahlungsbestätigung, wenn mittels Zahlschein oder Telebanking bezahlt wurde
- Soforthilfe:
Bei Beanspruchung der Leistungen ist die Telefonnummer 0810/810 10 81 anzurufen. - Rechtschutz:
Der Vermieter meldet den Schaden direkt an die Niederösterreichische Versicherung mittels Schadenformular an folgende E-Mail Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die entsprechenden Schadenformulare sind auf der Plattform carsharing24/7 sowie auf der Homepage der Niederösterreichischen Versicherung unter www.noevers.at
Ist etwas unklar oder haben Sie spezielle Fragen zur Versicherung? Dann schreiben Sie uns bitte. Hier gehts zum Kontaktformular